
Aus eigener Erfahrung ist mir durchaus bekannt das Mobbing krank macht.
Aus eigener Erfahrung ist mir durchaus bekannt das Mobbing krank macht.
ein*e Inhaber*in der Funktionsstelle „Koordinator der Digitalisierung“ an einer nds. Oberschule (5.-10. Jg.) wird ab dem 1.8.2024 mit A13 mit Amtszulage besoldet.
Das Land gibt Richtlinien vor, verantwortlich sind dann aber die Schulträger - inhaltlich und finanziell - d.h. jeder entscheidet selbst über die Ausstattung.
Nach Angaben der bayerischen Schulen laufen aktuell von den schuleigenen Laptops und Notebooks rund 96 % mit einem Windows- Betriebssystem, während bei schuleigenen Tablets das Betriebssystem iPadOS mit rund 83 % überwiegt. Im Rahmen des Pilotprojekts „Digitale Schule der Zukunft“ arbeiten rund 82 % der Klassen ausschließlich mit Tablets mit dem Betriebssystem iPadOS, während sich die restlichen 18 % auf sonstige Betriebssysteme bzw. gemischte Klassen aufteilen.
Es ist jedoch leider so, dass aufgrund des Bildungsföderalismus die einzelnen Bundesländer für Schulen im Allgemeinen, sowie auch für den Umgang mit Konflikten und Konfliktprävention im speziellen zuständig sind, weshalb wir auf Bundesebene keine direkten rechtlichen Befugnisse zum Umgang mit Mobbing in Schulen haben.
Das von der AfD geforderte Verbot von Kopftüchern an Schulen lehnen wir ab. Unser Gesetzentwurf bezieht sich auf die Gesichtsverhüllung unter die das Kopftuch nicht fällt. Eine Einschränkung der Kommunikation und der pädagogischen Arbeit an Schulen durch das Tragen von Kopftüchern kann nicht festgestellt werden.