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Antwort 09.02.2024 von Andre Baumann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Erstattung des Zeitwerts ist nicht „unlauter“, sondern gängiges Prinzip. Der Schädiger muss einen Geschädigten nicht in eine bessere Lage versetzen, wie sie es ohne Schadensereignis gegeben hätte.