Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
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Das Gebäudeenergiegesetz ist erheblich besser als sein Ruf. Vorhandene Heizungen kann man bis 2045 reparieren lassen, natürlich kennt das Gesetz umfassende Härtefälle:
An den deutschen Terminals wird in Absprache mit den Gashändlern kein russisches LNG umgewandelt.
für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Antragsverfahren für Härtefallregelungen für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, auf den Weg gebracht