Antwort 09.07.2026 von Fritz Güntzler CDU
Ich teile Ihre Einschätzung: Einen tragfähigen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Bitcoin und Gold sehe ich nicht.
Ich teile Ihre Einschätzung: Einen tragfähigen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Bitcoin und Gold sehe ich nicht.
Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.
Angesichts des massiven Bedeutungsgewinns von Kryptowährungen als Spekulationsobjekte ist die alte steuerliche Ausnahme nicht mehr zeitgemäß.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.
Wer in diesem Sinne Gleichbehandlung fordert, muss konsequenterweise für die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Krypto und Gold stimmen.