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Es darf nicht sein, dass Menschen trotz ausgeglichener Mietschulden ihre Wohnung verlieren und dadurch in Obdachlosigkeit geraten.


Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.

Obdachlosigkeit soll schnellstmöglich beendet werden. Behördenabläufe müssen beschleunigt werden, Housing First ist DER Ansatz gegen Obdachlosigkeit.

Obdachlose befinden sich in einem Teufelskreis, da sie ohne Wohnung keinen Job finden und ohne Job keine Wohnung bekommen.