Bei Schwarzarbeit werden Steuern und Sozialabgaben hinterzogen. Dies führt dazu, dass der Allgemeinheit diese eigentlich fälligen Steuern und Abgaben nicht zur Verfügung stehen. Zudem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte und um ihre Sozialversicherung gebracht. Wenn Abgeordnete einer erlaubten Nebentätigkeit nachgehen und diese nicht anzeigen, ist dies ein Transparenzverstoß, jedoch werden dem öffentlichen Haushalt dadurch in der Regel keine Gelder vorenthalten. Insofern schließe ich mich Ihrem Vergleich nicht an.
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Frage von Louis-André H. • 10.06.2025
Antwort von Julia Klöckner CDU • 10.07.2025
Frage von Uwe C. • 10.06.2025
Antwort von Julia Klöckner CDU • 10.07.2025
Das Abgeordnetengesetz regelt ausdrücklich und abschließend, welcher Personenkreis zu welchem Zeitpunkt Informationen über Prüfverfahren und deren Abschluss erhält. Darüber hinaus kann die Bundestagsverwaltung keine Auskunft geben. Sie kann auch nicht die Namen der Abgeordneten, gegen die Prüfverfahren geführt wurden, veröffentlichen.
Frage von Jens L. • 09.06.2025

Antwort ausstehend von Alexander Jordan CDU
Frage von Reiner P. • 26.05.2025

Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Frage von Werner J. • 25.05.2025

Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Frage von Werner J. • 25.05.2025

Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU