Antwort 01.03.2026 von Vanessa Meyer ÖDP
Die Eifelquerbahn muss reaktiviert werden!
Die Eifelquerbahn muss reaktiviert werden!
Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.
Lärm- und Erschütterungsschutz sind kein nachrangiges Thema, sondern Teil staatlicher Verantwortung.