(...) Dabei gehört es auch zum Recht der Eltern, ihren Kindern eine religiöse Sozialisation zukommen zu lassen. Ihre Sorge, dass Kinder religiös „zwangsunterrichtet“ oder getauft werden, kann ich mit Hinweis auf das geltende Recht zerstreuen: Selbstverständlich umfasst die Religionsfreiheit auch das Recht des Kindes, dem es freisteht, sich später gegen die von seinen Eltern gewählte Religion zu entscheiden. Seine Möglichkeiten, sich trotz einer durch die Eltern vorgenommenen Taufe oder Beschneidung gegen die Religion der Eltern oder grundsätzlich gegen ein religiöses Leben zu entscheiden, sind dem Kind im weiteren Lebensverlauf unbenommen. (...)
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(...) Zudem setzt man das Kind einer viel größeren gesundheitlichen Gefahr aus, wenn Eltern und Ärzte hier eine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Denn dadurch wird die Beschneidung nicht unterlassen. Viele Eltern sähen sich gezwungen, ihre Kinder von nicht medizinisch ausgebildeten Personen im Ausland beschneiden zu lassen. (...)
(...) Zusammenfassend heißt das: Die SPD befürwortet einen säkularen Staat, der seiner Neutralität gerecht wird. Sie ist aber gegen einen laizistischen Staat, der konsequent zugunsten einer Nicht-Religiösität Partei ergreift. Wobei anzumerken ist, dass selbst im laizistischen Frankreich oder Portugal die von Ihnen abgelehnte Kindstaufe erlaubt ist. (...)
(...) Vielmehr wurde es als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung bis zur angestrebten Wiedervereinigung Deutschlands konzipiert. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich inzwischen in über 60 Jahren Staatspraxis bewährt. Trotz der Bezeichnung bestehen daher im juristischen Sinne keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Rechtsqualität des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Bei der Aufstellung der Kandidatenlisten vor den Wahlen bringen die etablierten Parteien immer „ihre alten Platzhirsche“ bzw. Ihre Direktkandidaten auf die vordersten Plätze. (...)