(...) Das ist nämlich falsch. Zur Religionsfreiheit gehört sowohl die Möglichkeit des Aufwachsens in einem religiös-kulturellen Umfeld als auch das Recht, sich als Jugendlicher oder Erwachsener (auch als Mutter oder Vater) gegen die Religion seiner Eltern zu entscheiden. Dies sind zwei Seiten der selben Medaille. (...)
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(...) Hinsichtlich der Beachtung des Kindeswillens gibt es allerdings Verbesserungsmöglichkeiten. Ich meine, dass einsichts- und urteilsfähige Jungen selbst in die Beschneidung einwilligen müssen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung ist, dass der betroffene Junge vor der Beschneidung umfassend durch denjenigen über den Eingriff aufgeklärt wird, der den Eingriff vornimmt. (...)
(...) Antwort: Die Frage, vor der wir Abgeordnete stehen, ist nicht, ob die Beschneidung harmlos ist oder nicht. Die Frage ist vielmehr, ob eine Beschneidung dem Kindeswohl schadet oder nicht. Die Mehrheit des Bundestags - über alle Fraktionen hinweg - sieht in der Beschneidung von Jungen keine Beschränkung des Kindeswohls. (...)
Sehr geehrter Herr Anton.
(...) Des Weiteren wird durch die Strafbarkeit von Beschneidungen erheblich in das Erziehungsrecht eingegriffen. Die Entscheidung über die Erziehung des Kindes obliegt grundsätzlich den Eltern des Kindes. (...)
(...) Wie Ihnen steht auch bei mir das Kindeswohl an erster Stelle. (...) Ich werde mich in der Fraktion um Mehrheiten bemühen, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. (...)