Antwort 20.03.2024 von Nezahat Baradari SPD
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.
Während des Regierungszeitraumes der Union innerhalb der letzten 31 Jahre wurden erfolgreiche Maßnahmen ergriffen, um den Folgen von Alkohol zu entgegnen.
Mehr Aufklärung ist nötig und mehr Werbung für alkoholfreie Produkte.
Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.