(...) Sorgen macht mir vor allem, dass bei Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung in ihrem gesamten Anwendungsbereich die Kontrollzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts entfällt. Wer die Geschichte des Datenschutzes kennt, weiß, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das die Entwicklung eines effektiven Datenschutzes maßgeblich vorangetrieben hat. (...)
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(...) Von meiner Seite aus kann ich folgendes ergänzen: Eine gewisse Einheitlichkeit des Datenschutzes in der EU ist zu begrüßen, um den Global Playern wie Google und Facebook ein relevantes Regelungssystem entgegen zu halten und im EU-Binnenmarkt das Regulierungsdumping der Kleinstaaterei zu unterbinden. Natürlich sollte eine Harmonisierung nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgen. (...)
(...) Meine Kolleginnen und Kollegen aus den befassten Ausschüssen halten eine Reform des europäischen Datenschutzes für dringend nötig, um einen einheitlichen und modernen Rahmen für den Datenschutz in der EU zu schaffen. Die derzeit gültige EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 muss den Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. (...)
(...) Zentral ist in diesem Zusammenhang für mich, dass Nutzer auf einfache Weise verstehen können, wann und wo welche Daten an wen weitergegeben werden und was damit geschieht. Leicht verständlichen Datenschutzerklärungen sind dafür essentiell. Ich halte es außerdem für wichtig, auch Regelungen zu finden, die zwischen den die Persönlichkeitsrechte weniger und stärker gefährdenden Datenverarbeitungen differenzieren. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Sie spielen auf die Veröffentlichungen der Seite lobbyplag.eu an. (...)