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Portrait von Bernhard Schätzle
Antwort 16.03.2006 von Bernhard Schätzle CDU

Sehr geehrter Herr Barth,

in der Landespolitik kann man hier leider gar nichts machen. Das Luftsicherheitsgesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernhard Schätzle

Portrait von Alfred Winkler
Antwort 22.02.2006 von Alfred Winkler SPD

Guten tag herr barth

Vielen dank für ihre frage.

Zuerst eine vorbemerkung:

Das luftsicherheitsgesetz ist ein bundesgesetz und fällt somit in den aufgaben- und zuständigkeitsberei von bundestagsabgeordneten.