Antwort 16.03.2006 von Bernhard Schätzle CDU
Sehr geehrter Herr Barth,
in der Landespolitik kann man hier leider gar nichts machen. Das Luftsicherheitsgesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Schätzle
Sehr geehrter Herr Barth,
in der Landespolitik kann man hier leider gar nichts machen. Das Luftsicherheitsgesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Schätzle

Sehr geehrter Herr Barth,

Guten tag herr barth
Vielen dank für ihre frage.
Zuerst eine vorbemerkung:
Das luftsicherheitsgesetz ist ein bundesgesetz und fällt somit in den aufgaben- und zuständigkeitsberei von bundestagsabgeordneten.
