(...) Wir haben die Definition im Glossar wie folgt überarbeitet: Der Benachteiligtenbegriff schließt neben einer individuellen Beeinträchtigung vor allem eine soziale Benachteiligung mit ein. Die Betroffenen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihre Lebenschancen erheblich eingeschränkt werden, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. (...)
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Sehr geehrter Herr Beyer,
(...) Ihre Nachfrage nach der Vereinbarkeit einer Frauenquote ist im Art. 3 Abs. (...)
(...) Dieser Vorschlag entstammt der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ihm lagen die Überlegungen zugrunde, dass viele gut ausgebildete Frauen nach der Familien- und Pflegephase gerne wieder in den Beruf zurückkehren möchten, dies aber aufgrund der Doppelbelastung im Haushalt oft nicht können. Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen halte ich angesichts dieser Ausgangslage für sinnvoll, allerdings profitieren davon z. Zt. (...)
(...) Die aktuelle Diskussion über eine solche Frauenquote in Aufsichtsräten halte ich für nicht zielführend, weil in Deutschland nur ein paar hundert Posten in den Aufsichtsräten von börsennotierten Großunternehmen existieren. Für deutlich wichtiger halte ich die Tatsache, dass es unter den über 17 Millionen erwerbstätigen Frauen in Deutschland sehr viele gibt, die bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. (...)