
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema vom 19. Februar 2007.
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema vom 19. Februar 2007.
(...) Trotzdem glaube ich, dass es uns bei der Reform des Unterhaltsrechtsgelungen ist, Lösungen zu finden, die den Beteiligten helfen. Es bleibt dabei, dass der Kindesunterhalt künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen hat! Bei der Rangfolge werden nach den Kindern, alle Elternteile (geschiedene, verheiratet und nichteheliche), die wegen aktueller Kindererziehung Betreuungsunterhalt beziehen, sowie (aktuelle und geschiedene) Ehegatten von langer Dauer im Rang gleich gestellt; erst dahinter kommen sonstige Ehegatten (also insbesondere nicht kindererziehende). (...)
(...) Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungsunterhalts für die nicheheliche wie für die geschiedene kindererziehende Mutter künftig gleich lang (mindestens 3 Jahre); dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts; die bisher geltende längere Dauer des Betreuungsunterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau gegenüber der nichtehelichen Mutter hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. (...)
(...) die Einrichtung der Polizeikommission war ein Fehler. Sie symbolisierte ein institutionalisiertes Misstrauen gegen die Arbeit unserer Hamburger Polizei. Es war richtig, sie abzuschaffen. (...)
(...) die Antwort der Bundesregierung vom 28.11.2006 auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen enthält die wesentlichen Informationen zu Ihrer Frage. Sie finden diese Bundestagsdrucksache mit der Nummer 16/3595 unter www.bundestag.de in der Rubrik Dokumente - Drucksachen. (...)