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(...) Die Conterganopfer müssen ein Recht auf Bestandsschutz haben und das Recht, ihre Ursprungsschäden sowie der Spät- und Folgeschäden neu bewerten zu lassen. Bei der Bepunktung gab und gibt es viele Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten. (...)
(...) Ich halte es aber für ausgesprochen wichtig, das Vertrauen der Geschädigten in die Arbeit der Conterganstiftung zu stärken. Dies kann nur gelingen, wenn die Transparenz der Arbeit der Stiftung erhöht und die Geschädigten innerhalb der Stiftung gestärkt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Schmiedecke,
Sehr geehrte Frau Pudras,