Sehr geehrter Herr Grabinger,
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(...) Wenn Sie mich nun konkret auf die Entscheidung zur Rentenerhöhung ansprechen, dann gilt es daran zu erinnern, daß die Rentner in den letzten drei Jahren keine Anhebung der Rentenbeträge hatten, die Lebenshaltungskosten sind aber zeitgleich deutlich gestiegen. Weite Teile der erwerbstätigen Bevölkerung haben etwa von den Tariferhöhungen profitiert, dies waren wesentliche Gesichtspunkte für meine Entscheidung. (...)
(...) Die in Nordrhein-Westfalen für einen alleinlebenden Hilfebedürftigen als angemessen geltende Wohnfläche von 45 qm ist unter verfassungskonformer Auslegung auf die Wohnfläche von 60 qm (2-Personen-Haushalt) zu erhöhen, wenn die Wohnung durch den Besuch und Aufenthalt der getrennt lebenden Kinder (nach Regelmäßigkeit, Dauer, Kinderanzahl) so genutzt wird, als ob sich dort 2 Personen regelmäßig und durchgehend aufhalten. (...)
Sehr geehrter Herr Richter,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) Die Anrechnung der Riesterrente auf die Minimalversorgung im Alter ist aus meiner Sicht zwingend. In wenigen Wochen werden wir die Eigenheimrente beschließen, auch hier gilt dann der Grundsatz, nur wer wirklich bedürftig ist, kann von der Allgemeinheit verlangen, dass er in einer Notlage unterstützt wird. (...)