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Frage von Martina K. •

Frage an Paul Schäfer von Martina K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäfer,

ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII als Ergänzung zu meiner Erwerbsunsunfähigkeitsrente. Ich bin in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G(B(HRF, bin Pflegebedürftig, hochgradig Sehbehindert und um mich wenigstens in meiner Wohnung noch halbwegs fortbewegen zu können,weil draussen geht nur noch mit unerträglichen Schmerzen für mich, habe ich einen Rollator Letztes Jahr im Mai habe ich vom Wohnungsamt eine Wohnung zugewiesen bekommen mit erhöhtem Wohnraumbedarf von 15 m²,also 60 m² Wohnfläche, meine Wohnung hat 56 m² bei einer Warmendmiete von 397 € Als ich aus einer Psychologischen Reha kam,war klar das ich wohl nicht mehr arbeiten gehen werden könnte und ich musste meine Beruflichereha,die ich zurzeit der Wohnungsmietung machte,abbrechen.Nun ist es so das,dass Sozialamt der Stadt Düren verlangt das ich ich mir eine neue angemessene Wohnung suche und übernimmt die Miete nur noch in Höhe von 245 €. Habe ich nicht Anspruch auf diese Wohnung wegen meiner Behinderung und Pflegebedürftigkeit?

Mit freundlichen Grüßen

Martina Kurzauer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kurzauer,

für Menschen mit Behinderung, die weniger als 3 Sunden am Tag arbeiten können, also voll erwerbsgemindert sind und eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, gelten die Gesetze nach § 30(1) SGB XII. Dort steht, das Menschen die das 65. Jahr vollendet haben oder unter 65 Jahren sind und nach dem Sechsten Buch voll erwerbsgemindert sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G nach §69 Abs. 5 des Neunten Buches besitzen, einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes zuerkannt wird.

Behinderte Menschen, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen (dazu zählen Sie als Rollatornutzerin ebenso wie Rollstuhlfahrer oder stark sehbehinderte Menschen), können einen Mehrbedarf von bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen.

Generell gilt laut Auskunft des Versorgungsamtes Essen bundesweit, dass ab einer Schwerbehinderung von 80% + den Merkmalen G oder A mit B ein Mehraufwand an Wohnraum ca. 10 qm bewilligt werden.

Laut telefonischer Auskunft des Sozialamtes in Düren rechnet man in Düren mit 15 qm Mehrbedarf für den Wohnraum und die Miete wird vom Sozialamt, nach telefonischer Auskunft der Schachbearbeitung bis 335,00 Euro übernommen.

Sollten Sie eine Begleitung zur Unterstützung der Durchsetzung Ihrer Interessen benötigen, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro, Stolberger Straße 34 in 52068 Aachen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Wagner
Wahlkreisbüro Paul Schäfer