Antwort 17.04.2025 von Vivian Tauschwitz CDU
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den Positionen der AfD statt Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den Positionen der AfD statt Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Ich würde im Bundestag einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen. Zuvor muss ein solcher Antrag aber akribisch vorbereitet werden. Ein solcher Antrag muss sitzen. Eine zweite Chance wird es nicht geben.
Ja.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.