Antwort 08.09.2005 von Peter Danckert SPD
Die Angleichung der Unternehmenssteuern in der Europäischen Union dient der Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Union.
Die Angleichung der Unternehmenssteuern in der Europäischen Union dient der Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Union.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Rheinland-Pfalz immer einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt und erfüllt im Gegensatz zum Bund die Maastricht-Kriterien für einen stabilen Euro.
Sehr geehrter Herr Riedel,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Ströbele. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sehr geehrter Herr Kubsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich mit dem Vorschlag, eine Bundesfinanzpolizei einzurichten, beschäftigen.

Hallo Herr Wirz,
ich bin gegen eine Abschaffung der Honorarordnung. Im Kern bedeutet sie eine