
Sehr geehrter Herr Fiedler,
Sehr geehrter Herr Fiedler,
(...) Hetzjagden auf Ausländer, auf Menschen mit einem anderen Aussehen, auf Obdachlose und andere Minderheiten sind ein klarer Ausdruck von Rechtsextremismus, der im Falle von Mügeln nicht an Evidenz zu übertreffen ist. Der Tathergang in Mügeln spricht für sich und straft jede Schönrederei Lügen. (...)
(...) Die Leitkultur in Deutschland definiert sich durch die gesellschaftlichen Werte, welche sich aus unserer Geschichte und Kultur ergeben. Diese Werte haben zu einem großen Teil Einzug in unser Grundgesetz gefunden. (...)
(...) Welches Strafrecht greift, liegt also grundsätzlich im Ermessen des Richters. Diese Flexibilität bei der Anwendung des Jugendstrafrechts ist vom Gesetzgeber gewollt und aus meiner Sicht auch durchaus sinnvoll, da es der Rechtsprechung ermöglicht, individuell die Reife eines Straftäters zu berücksichtigen. (...)
(...) Rechtsextreme und ausländerfeindliche Straftaten, die so genannte Hasskriminalität, sind besonders gefährlich, weil sie die Basis unseres zwischenmenschlichen Zusammenlebens angreifen: die Universalität der Menschenwürde. Die Täter wählen ihre Opfer zufällig aus, ohne dass eine direkte oder persönliche Beziehung besteht. (...)