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der Schutzschirm zur Abschwächung der gestiegenen Energiekosten der Bundesregierung sieht grundsätzlich keine Subvention von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas vor.
Die Antwort hatte ich immer wieder verschoben, weil ich Ihnen gerne einen Link zur Antragsstellung geschickt hätte. Denn Bund und Länder haben ja einen Härtefallfonds beschlossen, der genau für solche Fälle wie den Ihren gelten soll -also für Flüssigtanks, Heizöl und Pelletheizungen.
Erfreulicherweise kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns innerhalb der Ampelkoalition bereits vor einigen Monaten darauf verständigt haben, die bereits beschlossene Energiepreisbremse auch auf Heizöl und Holzpellets auszuweiten
Die Förderung von Pellets- und Ölheizungen ist möglich. Der Länderfinanzausgleich wurde von MP Söder (CSU) höchstpersönlich ausgehandelt.