Antwort 20.02.2025 von Franziska Hoppermann CDU
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach der Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht abgeschlossen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach der Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht abgeschlossen.
Wenn der Steuerberater Ihrer Oma eine Papierrechnung übermittelt, ist das gemäß den Regelungen bis zum 31.12.2026 ohne Konsequenzen.
Da wir bereits auf das Problem aufmerksam geworden sind, haben wir als CDU/CSU genau diese Frage an die Bundesregierung gerichtet. Der beigefügten Antwort ist zu entnehmen, dass der Empfang der Rechnung grundsätzlich für alle Unternehmer möglich sein muss.