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  Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts ändern.
Der Referentenentwurf des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Es ist nicht klar, wann die anderen beteiligten Ministerien den Entwurf für das Kabinett freigeben.
Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau.
Ein solches Konzept muss langfristig tragfähig sein und muss ohne große finanzielle oder bürokratische Belastungen auskommen. Hier besteht aktuell noch Klärungsbedarf.
Regelungen anderer Rechtskreise wie den Ländern werden von Seiten des Bundes nicht mehr geprüft.