(...) Konkret wird in § 22 SGB II (Absatz 1 Satz 3) ausgeführt, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen der Leistungsträger verpflichtet ist, die angemessenen Kosten zu übernehmen. Für den Regelfall gilt hierbei jedoch eine Höchstfrist von sechs Monaten, die im Übrigen der früheren Sozialhilfepraxis entspricht. (...)
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(...) Die Antwort auf Ihre Frage, ob der Gesetzgeber beschlossen habe, dass dem Vermieter bei Nicht-Einhalten der Kündigungsfrist lediglich der Weg der Zivilklage bleibt, lautet zunächst einmal Nein. Im SGB II, dem Gesetz, das den Bezug von ALG II regelt, werden lediglich die zentralen Grundsätze zur Erstattung der Mietkosten geregelt. Nach § 22 SGB II müssen die Mietkosten angemessen sein. (...)
(...) Deshalb hat sich die Große Koalition darauf verständigt, die Contergan-Renten zu verdoppeln. Das ist ein deutliches Signal, die Situation der mehr als 2500 in Deutschland lebenden Betroffenen zu verbessern. (...)
(...) Außerdem: Mit den Unternehmensteuerreformen machen wir den Unternehmen keine Steuergeschenke. Es geht darum, für Mittelständler, aber auch für große Kapitalgesellschaften den Anreiz in Deutschland zu investieren zu verstärken und so letztlich Beschäftigung in Deutschland zu sichern. (...)
(...) D-Mark in den deutschen Contergan-Fonds ein. Mit diesem Vergleich wurde die Haftungsverpflichtung der Firma Grünenthal damals rechtlich abschließend geklärt. Seit dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes am 31.10.1972 obliegt die finanzielle Gesamtverantwortung der Rentenzahlung der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) die Debatte in der Partei DIE LINKE über ein Grundeinkommen läuft. Derzeit gibt es in den urabgestimmten programmatischen Eckpunkten ein Pro für "die Einführung einer bedarfsorientierten, repressionsfreien sozialen Grundsicherung". (...)