
Sehr geehrter Herr Wacker,
es fehlt Ihnen an Respekt. Warum sollte ich Ihnen antworten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
Sehr geehrter Herr Wacker,
es fehlt Ihnen an Respekt. Warum sollte ich Ihnen antworten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen. (...) Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. (...)
(...) der maßgebliche Paragraph des neuen Waffengesetzes sieht einen Ausnahmetatbestand vor, wonach bei einem allgemeinen Interesse das Mitführen eines Einhandmessers erlaubt ist. Ihre Tätigkeit als Ersthelfer des DRK gehört zweifellos dazu, so dass für solche Fälle, in denen es um Erste-Hilfe-Leistungen geht, Einhandmesser natürlich mitgeführt werden können. (...)
(...) Wenn Sie als Ersthelfer des DRK im Einsatz sind, können Sie selbstverständlich zur Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ein Einhandmesser mit sich führen. Sind Sie privat unterwegs, können Sie ein solches Messer in einem verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Rucksack, mit sich führen und bei Bedarf zur Erste-Hilfe-Leistung einsetzen. (...)
(...) Herr Schäuble ist für polemische und beleidigende Äußerungen bekannt. (...) Wer - wie Herr Schäuble - für deSchäublez der Bundeswehr im Inneren, die Beschneidung des Demonstrationsrechts und die Überwachung der Privatsphäre ist, muss sich eher den Schuh des Rechts-Extremen anziehen. (...)
Sehr geehrter Herr Fischer,
warum sollte ich Schwachsinn kommentieren? Frohe Ostern!
Dr. Dieter Wiefelspuetz, MdB