Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Eckhardt Rehberg
Antwort 19.08.2010 von Eckhardt Rehberg CDU

(...) Mit einer künftigen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes würde Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen. Denn bislang sind ausschließlich in Großbritannien Medikamente mit dem Inhaltsstoff Cannabis zugelassen. Wichtig und richtig ist aber, dass der Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin gesetzeswidrig bleibt. (...)

Portrait von Ulrike Flach
Antwort 12.08.2010 von Ulrike Flach FDP

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP hat keine Pläne, die Versicherungspflicht abzuschaffen. Ihre Argumentation, dass Ihnen die Versicherungspflicht "nichts bringt", weil Sie die Beiträge nur verspätet und die Praxisgebühr gar nicht zahlen können, aber keine Leistungen nach Hartz IV beziehen "möchten", halte ich doch für zweifelhaft. (...)

Portrait von Anja Weisgerber
Antwort 14.08.2012 von Anja Weisgerber CSU

(...) Zu Ihren Fragen: Auch heute wird die Lyme-Borreliose in der Orphanet-Datenbank noch als seltene Krankheit geführt. Laut der Antwort der EU-Kommission kann der Begriff der chronischen Krankheit aufgrund der in unterschiedlichen Stadien auftretenden Symptome nicht eindeutig auf die Lyme-Borreliose angewandt werden. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 18.01.2011 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und ärztlich verordnet werden können, wenn sich dadurch weitere Therapieoptionen, zum Beispiel zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose, ergeben und diese Arzneimittel sich nach den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 11.10.2010 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Basis von Cannabis müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen sind bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG ist nicht zu verantworten. (...)