(...) Mit einer künftigen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes würde Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen. Denn bislang sind ausschließlich in Großbritannien Medikamente mit dem Inhaltsstoff Cannabis zugelassen. Wichtig und richtig ist aber, dass der Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin gesetzeswidrig bleibt. (...)
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(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP hat keine Pläne, die Versicherungspflicht abzuschaffen. Ihre Argumentation, dass Ihnen die Versicherungspflicht "nichts bringt", weil Sie die Beiträge nur verspätet und die Praxisgebühr gar nicht zahlen können, aber keine Leistungen nach Hartz IV beziehen "möchten", halte ich doch für zweifelhaft. (...)
(...) Zu Ihren Fragen: Auch heute wird die Lyme-Borreliose in der Orphanet-Datenbank noch als seltene Krankheit geführt. Laut der Antwort der EU-Kommission kann der Begriff der chronischen Krankheit aufgrund der in unterschiedlichen Stadien auftretenden Symptome nicht eindeutig auf die Lyme-Borreliose angewandt werden. (...)
(...) Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und ärztlich verordnet werden können, wenn sich dadurch weitere Therapieoptionen, zum Beispiel zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose, ergeben und diese Arzneimittel sich nach den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. (...)
(...) Für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Basis von Cannabis müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen sind bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG ist nicht zu verantworten. (...)