Frage von Hartmut A. • 10.08.2009

Antwort ausstehend von Wolfgang Meckelburg CDU
(...) Eine Möglichkeit, in die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) zu wechseln, besteht auch für Sie als ehemaliger Beamter nicht. Ihr Bestand ist 1993 geschlossen worden. (...)
(...) Andererseits fürchte ich, dass die Tatsachen, was die Renten angeht, keinen großen Handlungsspielraum lassen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Frühverrentung das tatsächliche Renteneintrittsalter immer weiter gesenkt, es lag vor einiger Zeit bei 57 Lebensjahren. (...)
(...) die gesetzliche Neuregelung in Bezug auf die Kapitalentschädigung für zu unrecht erlittene Haft gilt nur für Fälle ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine rückwirkende Regelung war nicht vorgesehen. (...)