Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Rainder Steenblock
Antwort 22.04.2008 von Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Durch den Wegfall des Meisterzwangs wird der Meisterbrief selbst übrigens nicht abgeschafft oder ausgehöhlt, sondern als Qualitätsnachweis sogar noch gestärkt - aber eben nur auf freiwilliger Basis. Der Zugang zum Markt muss für jede/n frei sein, über seine Akzeptanz entscheiden dann die Verbraucherinnen und Verbraucher. (...)

Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 09.04.2008 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) Darüber hinaus gibt es - wie Sie schon gesagt haben - Lockerungen für mobile Friseure, die zu ihren Kunden fahren, oder Ausnahmegenehmigungen der Handwerkskammern, die "Altgesellen" die Selbständigkeit auch ohne Meister erlauben. Eine totale Befreiung des Friseurhandwerks vom "Meisterzwang" war - soweit ich weiß - nicht möglich, weil das Friseurhandwerk sehr ausbildungsintensiv ist und somit die Selbständigen als potentielle "Ausbilder" einiges an Verantwortung tragen für die Ausbildung ihres Nachwuchses. Der Umgang mit dem Meisterzwang im Friseur-Handwerk war damals politisch wie von Verbandsseite her sehr umstritten. (...)

Portrait von Fritz Kuhn
Antwort 23.05.2008 von Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) tatsächlich tauchen viele Arbeitslose nicht in der offiziellen Statistik auf. Im November 2007 waren 5.921.000 Millionen Menschen in Deutschland Leistungsempfänger, von denen waren jedoch nur 2.832.000 Millionen als arbeitslos geführt. Das hat im im Sozialgesetzbuch III (in dem das ALG I geregelt ist) und Sozialgesetzbuch II (indem das ALG II geregelt ist) jeweils unterschiedliche Gründe, die alte 58er Regelung spielt im Sozialgesetzbuch III die größte Rolle. (...)

Portrait von Ottmar Schreiner
Antwort 24.04.2008 von Ottmar Schreiner SPD

(...) Die Diskrepanz zwischen offizieller Arbeitslosenstatistik und tatsächlicher Arbeitslosenzahl ergibt sich zum einen aus arbeitsmarktentlastenden Maßnahmen der BA und zum anderen daraus, dass Personen, die die Kriterien für den Arbeitslosenstatus nicht erfüllen, auch nicht als arbeitslos gelten. Die Statistik der BA zählt Personen als arbeitslos, die sich arbeitslos gemeldet haben, keine Arbeit mit mehr als 15 Wochenstunden haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen und zwischen 15 und 65 Jahren sind. (...)