Bei der Förderung gilt aus meiner Sicht ein ebenso wichtiger Grundsatz: Der Staat sollte dort unterstützen, wo Investitionen sonst nicht möglich wären oder wo sie einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig müssen Förderprogramme regelmäßig überprüft werden. Wenn Technologien deutlich günstiger werden und sich wirtschaftlich zunehmend selbst tragen, ist es legitim, über eine Anpassung der Förderung zu sprechen.
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Der von Ihnen angesprochene Baukostenzuschuss ist eine Variable aus dem Netzanschlusspaket, das zum Ziel hat, das Netzanschlussverfahren zu reformieren und zu modernisieren, um den Zubau von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen mit dem Netzausbau zu synchronisieren.
Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen.
Private PV-Anlagen sind dabei ein Teil des Puzzles hin zu einer stabilen regionalen Energieversorgung. (Zu Preisen werde ich keine Auskünfte geben: Die sind hochgradig volatil und können ja auch einfach ergoogelt werden für die jeweilige Region)
Zur Einspeisevergütung: Für kleinere Dachanlagen bis 10 kW gibt es weiterhin eine gesetzlich garantierte Vergütung, die derzeit zwischen 8,11 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde liegt – je nachdem, ob der gesamte Strom eingespeist oder teilweise selbst verbraucht wird