
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)
(...) die Koalition möchte durch Ihr Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das sie kürzlich beschlossen hat, gerade Familien mit Kindern und hier insbesondere solche in den unteren und mittleren Einkommensbereichen unterstützen. Insgesamt werden 4,2 Mrd € (!) unmittelbar für die direkte Kindergelderhöhung und („nur“) 400 Mio € für die Entlastung durch die angehobenen Kinderfreibeträge bereit gestellt. Dies zeigt eindeutig, dass entgegen Ihrer Auffassung zielgenau gerade die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen unterstützt werden sollen. (...)
(...) Sie fragen, wann Minijobs endlich abgeschafft werden. Ich denke nicht, dass diese Beschäftigungsform generell abgeschafft gehört. (...)
(...) Der Vorschlag unseres ehemaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus zur grundlegenden Umgestaltung unserer Steuer- und Sozialsysteme ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Beratungen sowohl in der thüringischen Landespolitik wie auch hier in Berlin. Ohne Zweifel hat Herr Althaus mit der Vorlage seines Konzeptes einen beeindruckenden und revolutionären Vorschlag gemacht. (...)
(...) Daher werten wir es als besonderen Erfolg, dass die bereits bestehenden Optionskommunen entfristet werden, so dass die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der bisher 69 Kommunen unbefristet in eigener Regie fortgesetzt werden kann. Auch dass dieses Modell nun auf insgesamt 110 Kommunen ausgeweitet wurde, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit und in der Lage sind, erachten wir als großen Erfolg. (...)
(...) die FDP hat vor der Wahl versprochen, im Falle der Regierungsbeteiligung für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II das Schonvermögen für private Altersvorsorge von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr zu verdreifachen, und sie hat ihr Versprechen gehalten. Die Anhebung der Freibeträge ist im Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz enthalten, welches das Bundeskabinett noch im Dezember 2009 beschlossen hat. Das Gesetzgebungsverfahren endet voraussichtlich Ende März 2010. (...)