Portrait von Christoph Bergner
Christoph Bergner
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Bergner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von manfred s. •

Frage an Christoph Bergner von manfred s. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner!

Ich möchte mich an Sie wenden weil bei mir und meiner Frau folgendes unverständliches Problem besteht.
Ich bin seit 2007 EU-Rentner wegen Diabetes mit schweren Folgeschäden geb.1956,meine Frau geb.1967 ging nach meinem Renteneintritt erst Geringfügig und dann auf Steuerkarte arbeiten.Dieses bezog sich ungerfähr auf einen Zeitraum von 2Jahren,vorher brauchte sie nicht zu Arbeiten weil ich durch meinen Verdienst in der Lage war die Fam. zu Ernähren.Nach diesen 2Jahren bei meiner Frau stellte sich durch mehrere Krankheiten herraus das meine Frau nicht länger als 3std. täglich Arbeiten darf.das heißt sie steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung,die Folge meine Frau bekommt weder Hartz4 noch Grundsicherung noch Wohngeld.
Meine EU-Rente liegt knapp über dem Selbstbehalt und das für 2Personen.
Frage:Wieso werde ich wie ein Hartz4 Empfänger behandelt obwohl ich 33 Jahre voll gearbeitet habe.Laut Aussage von den besagten Ämtern soll meine Frau von mir leben weil ich zu "VIEL" Rente erhalte.Von diesen 987Euro müssen wir alles selber Bestreiten,wir leben Praktisch schlechter wie Hartz4.
Bitte Erklären Sie mir wie so etwas möglich ist das man ohne selbstverschulden so behandelt wird wir sind am Ende.

MfG Manfred Schilling

Portrait von Christoph Bergner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schilling,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.11.2009.
Wie Sie darstellen, ist Ihre Frau voll erwerbsgemindert, da Sie nicht 3 Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann. Demnach würde Ihr nach § 41 SGB XII die Leistung der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zustehen. Die Grundsicherung ist aber eine Sozialleistung, die nach Bedürftigkeit gewährt wird, wobei Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen sind - auch das des Ehepartners. Die Einschränkung im §43 besagt deshalb, dass dabei "Einkommen ...... des Ehegatten ..., die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach diesem Buch (SGB XII) übersteigen, ... zu berücksichtigen" ist.

Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. Sie können demnach nicht schlechter gestellt sein als ALG II Empfänger. Sie sind enttäuscht, dass Sie nach 33 Arbeitsjahren nicht (wesentlich) mehr Einkommen haben, als eine ALG II Bedarfsgemeinschaft. Aber bedenken Sie bitte, dass auch viele ALG II Empfänger 33 Jahre und länger gearbeitet haben bevor Sie arbeitslos wurden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner