(...) Ein anderes Thema ist dabei die Frage der Legitimation der Kammern. Diese ergibt sich nicht aus der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur Vollversammlung, sondern aus dem IHK-Gesetz, auf dessen Grundlage die Kammern als Institutionen der Selbstverwaltung der Wirtschaft errichtet wurden. Dass die Wirtschaft ihre Interessen auf diese Art vertreten kann, ist meiner Meinung nach wichtig und richtig. (...)
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(...) Leider gibt es kein einheitliches Datenmaterial über die Wahlbeteiligung zu IHK-Vollversammlungen. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung liegt je nach Wahlgruppe bei ca.7 bis 40 %. (...)
(...) In den Vollversammlungen der IHKs sind die verschiedenen Gewerbegruppen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung repräsentiert. Jedes IHK-Mitglied hat zur Wahl der Vollversammlung eine Stimme. (...)
(...) Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern für Handel, Industrie und Gewerbe stellt sicher, dass die Kammern als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft anders als Branchenverbände oder freiwillige Zusammenschlüsse das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber dem Staat vertreten. (...)
(...) eine niedrige Wahlbeteiligung ist kein ausreichender Grund, um Gesetze zu ändern. (...)