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Aufgrund dieser Konsequenzen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie, die maßgeblich durch den parteipolitischen Diskurs lebt, hoch.

Die Einleitung eines Verbotverfahrens gegen die AfD durch Beauftragung der Gerichte stößt auf hohe rechtliche Bedenken und löst das grundsätzliche Problem nicht

Wenn es genügend Beweise gibt, die ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 GG rechtfertigen, dann ist ein Antrag dazu keine Frage des Ob, sondern des Wann

Ich setze mich dafür ein, dass der Deutsche Bundestag diese Woche darüber abstimmt, ein Prüfverfahren zu starten mit dem Ziel, dass die AfD verboten wird.

Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.