Antwort 05.09.2008 von Martin Bachhuber CSU
(...) Der Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuergesetzes räumt Unternehmenserben eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit ein. Falls die Erben eines Unternehmens den Betrieb in seinem Bestand weiterführen und die bereits vorhandenen Arbeitsplätze über einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben, bleiben bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer befreit. (...)
