(...) Was Netzsperren anbelangt, so muss festgestellt werden, dass diese wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren können keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie oder anderer Straftaten leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und die unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich problematisch ist. (...)
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(...) Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war wegen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von Januar 2012 nötig geworden. Darin hatte das Gericht die bisherigen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft als im Wesentlichen verfassungsgemäß beurteilt. (...)

(...) Zum Thema Direktversicherungen darf ich grundsätzlich anmerken: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des § 229 SGB V nicht gegen Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen. Somit können Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Dieses sei, so urteilte das höchste deutsche Gericht, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentnerinnen und Rentner zu entlasten und diese entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. (...)
(...) als queerpolitischer Sprecher der Piratenfraktion Berlin beschäftige ich mich mit allen Fragen zum Thema LGBT, also solchen Themen die in erster Linie Menschen betreffen, deren sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung nicht der Heteronormativität entspricht. (...)