Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
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Neue Ölheizungen erhalten keine staatliche Förderung mehr. Die Entscheidung liegt jedoch bei jedem Einzelnen, ob sie sich erneut eine einbauen lassen wollen.
Bis zum Vorliegen eines Wärmeplans dürfen Sie die Heizung installieren, die Sie möchten. Diese dürfen Sie dann bis 2045 auch weiterbetreiben, allerdings mit über die Zeit wachsenden Anteilen Erneuerbarer Energien (bspw. Biodiesel).
Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.
Im aktuellen Entwurf ist kein obligatorischer Wechsel der Heizungsanlage vorgesehen
Ohne Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen drohen also für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen in Zukunft enorm hohe und kaum bewältigbare Heizrechnungen. Damit Warmwasser und ein warmes Zuhause nicht zum Privileg von Wohlhabenden werden und die Menschen in Kostenfallen tappen, muss die Politik jetzt Vorsorge treffen.