Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.
Das am 16. November 2023 vom Deutschen Bundestag in der 2. und 3 Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes enthält folgende Neuerungen in Bezug auf das Aufnahmeverfahren
Ich würde Sie bitten, die Frage zu konkretisieren, damit ich Ihnen korrekt antworten kann.
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag.