Antwort 13.09.2024 von Jens Brandenburg FDP
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet
Mein Kontakt zu Herrn Haberland beschränkt sich ausschließlich auf den beruflichen Kontext. Jeglichen Vorwürfen einer unrechtmäßigen Einflussnahme von Interessengruppen trete ich mit aller Entschiedenheit entgegen.