Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen.
Ein Grundmaß an Fachkompetenz muss vorhanden sein, um Entwicklung beurteilen, mitgestalten und gemeinwohlorientierte Entscheidungen treffen zu können.
Ich bin grundsätzlich gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete und gegen Sanktionen jeglicher Art. Hier treffen uns die Sanktionen sogar hauptsächlich selbst.