Frage von Rainer M. • 28.04.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst.
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst.
Die BEG sieht Förderungen aller energieeffizienter Maßnahmen vor. Je nach Nutzung und Sanierung gelten bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen.
Es trifft zu, dass die Rentenanpassung 2023 zwar aktuell hinter der Inflation zurückbleibt, aber dies ist nur eine Momentaufnahme
Die SPD steht für eine soziale Rentenpolitik
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.