Antwort 10.07.2023 von Nadine Heselhaus SPD
So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.
So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die AfD hat natürlich auch zu diesem wichtigen Thema ausführliche Konzepte und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Über einen möglichen Inflationsausgleich für Rentner:innen wie Pensionär:innen wird zur Zeit innerhalb der zuständigen Bundesministerien und den Fachgruppen verhandelt