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(...) 65 Abs. 2 BayBG kann der Dienstvorgesetzte bei Zweifeln über die Dienstunfähigkeit den Beamten anweisen, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Auch bei einer begrenzten Dienstfähigkeit gemäß § 27 BeamtStG liegt partiell eine Dienstunfähigkeit vor, sodass auch hier Zweifel über die Dienstunfähigkeit im Sinne des Art. (...)

Sehr geehrter Herr Lesch,

(...) keinesfalls wäre hinnehmbar, dass Beamte der Willkür ihres Dienstherrn ausgesetzt sind. (...)

(...) Ich habe deshalb mit meinem Fraktionskollegen Horst Arnold, der Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen ist, gesprochen. Wir haben vereinbart, dass wir diesbezüglich gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Bayerischen LandeBayerischen LandesbeauftragtenDatenschutz richten werden. Die Problemstellung, die Sie aufgezeigt haben, muss grundsätzlich und gewissenhaft geklärt werden. (...)

(...) Oft ist dies der einzige Weg, wie eine besetzte Planstelle im Falle einer Dienstunfähigkeit wieder für neue Bewerber frei gemacht werden kann. Allerdings sehen wir den Umgang mit medizinischen Daten über Versorgungsempfänger an Dritte sehr kritisch. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes eingereicht (Drs. (...)