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(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Die Frage wurde am 02.01.2012
beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bernardi,
Ihre Frage wurde heute (03.01.2012) beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki
Sehr geehrter Herr Petrusch aus Cuxhaven,
gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und meine Entscheidungen als Ministerin die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland betreffen.