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(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Sehr geehrter Herr Wagner,
(...) das Nichtraucherschutzgestz (NiSchG NRW) will Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Räumen schützen. Mit der Novellierung des bestehenden lückenhaften Gesetzes soll dies konsequent u.a. (...)
(...) Rauchende Menschen können in ihrer Privatsphäre, zugelassenen Raucherräumen und im Freien weiterhin rauchen. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie ist hoch. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich diese keineswegs bevormundet fühlt. (...)