(...) "Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! (...)
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(...) Ich kenne keine Studie über die Wirkungslosigkeit von Nikotinpflastern sondern hörte nur von gegenteiligen Ergebnissen. Es gibt jedoch auch nach dem Arzneimittelgesetz zugelassene Sprays und Inhalatoren. (...)
(...) Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss. (...)
(...) Ihre Beobachtung, dass Übergewicht erhebliche und weiter zunehmende Kosten im Gesundheitssystem verursacht, ist ganz richtig. Unser eigentliches Problem ist aber grundsätzlicher Natur: Wir leben in einem Sozialstaat, dessen Gesundheitswesen sich darauf beschränkt, Schäden an der Gesundheit zu reparieren, statt sie durch frühzeitige Prävention zu verhindern. Fettleibigkeit und Alkoholmissbrauch sind Krankheiten, häufig durch Stoffwechselstörungen, psychische Ursachen und auch die soziale Situation verursacht oder begünstigt und sehr schwer zu bekämpfen. (...)