Antwort 15.02.2011 von Ingo Wellenreuther CDU
(...) Mir scheint es so, als würde Sie aufgrund eines konkreten Fall, bei dem Sie unzufrieden damit sind, wie dieser von der Rentenversicherung gehandhabt wird, pauschal die Beurteilungen durch die Rentenversicherung in Zweifel ziehen. Der Kern des Problems besteht darin, im konkreten Krankheitsfall festzustellen, wann eine Person aufgrund Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann. (...)
