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Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht. So können ausländische Personen in Deutschland sich einbürgern lassen, ebenso können Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen. Entsprechend können Sie ab dem 27. Juni die türkische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Ich begrüße grundsätzlich die Möglichkeit, zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.
Wenn Sie den russischen Pass abgeben müssen, um eingebürgert zu werden, benötigen Sie entsprechend von russischer Seite einen Nachweis, dass Sie aus der russischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden.
Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.