Frage von Marko N. • 13.02.2023

Antwort von Carina Konrad FDP • 13.02.2023
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.
Betreiber von Nachtspeicherheizungen werden über die Strompreisbremse entlastet.
Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren:
Dies ist also eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes, um durch gezielte Förderung hier das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen im Bereich privater Wohnimmobilien besser auszuschöpfen und dementsprechend zu unterstützen, also zu fördern.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.