Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich bedauere es sehr, Ihnen in meiner Funktion als Landtagsabgeordnete nicht weiterhelfen zu können, da dies nicht mein Zuständigkeitsbereich betrifft. Vielleicht hilft Ihnen das FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde außerdem zum Thema Strompreisbremse ein FAQ eingerichtet.
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.
Betreiber von Nachtspeicherheizungen werden über die Strompreisbremse entlastet.
Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren:
Dies ist also eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes, um durch gezielte Förderung hier das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen im Bereich privater Wohnimmobilien besser auszuschöpfen und dementsprechend zu unterstützen, also zu fördern.