Frage von Christian N. • 16.01.2025

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten
Die Einstufung, ob ein Land als sicheres Herkunftsland gilt, erfolgt durch ein Gesetz, das vom Bundestag beschlossen werden muss. Grundlage dafür sind die Kriterien, dass in dem Land keine politische Verfolgung stattfindet und die allgemeine Sicherheitslage als stabil angesehen wird
In meiner Heimatstadt habe ich selbst eine Tafel mitgegründet.