Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert wie folgt: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/319855/assimilation/#:~:text=Bei%20manchen%20Einwanderern%20kommt%20es,der%20Heimat%20ihrer%20Eltern%20zugehörig
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Der Eindruck, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge würden vorwiegend im ländlichen Raum untergebracht, täuscht. Tatsächlich ist es so, dass fast alle kreisfreien Städte mehr Personen untergebracht haben als es ihrer Soll-Quote nach der Asyldurchführungsverordnung entspricht und damit den ländlichen Raum entlasten.

Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.



Mit dem neuen StAG wird es zukünftig denjenigen nicht mehr möglich sein, die Staatsangehörigkeit zu erlangen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, die die Werte unseres Grundgesetzes ablehnen, die Rechte von Frauen oder Minderheiten nicht achten oder antisemitisch auffällig geworden sind