
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.


Bezüglich Ihrer rentenpolitischen Anmerkungen möchte ich mich auf meine Antwort zu Ihrer Frage vom 17.7.2025 beziehen.

Diese Ungerechtigkeit liegt also im kapitalistischen System selbst begründet.
Gerne verweisen wir bezüglich des Themas Rente auf die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehaltenen Maßnahmen

Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, dürfen wir Sie gerne an Ihren zuständigen Abgeordneten weiterleiten